SchwörerHaus in Polen

Ihr Ansprechpartner

Janusz Podwysocki
DE-73431 Aalen

Telefon: 07361/3600949
Mobil: 0171/1761906
Telefax: 07361/3600950
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Informationen über das Bauen in Polen

Baugenehmigung und Baugesuch

In Gemeinden, in denen ein aktueller und rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, kann ein Baugesuch eingereicht werden. Dieses setzt neben der Architekturplanung und Statik auch eine Projektbetreuung von Fachingenieuren hinsichtlich Elektro-, Straßen- und Grünanlagenplanung sowie der Bodenbeschaffenheit voraus.

In einigen polnischen Gemeinden existieren keine gültigen Bebauungspläne. In diesem Fall muss ein Antrag auf den Erhalt von Voraussetzungen für geplante Bauvorhaben gestellt werden. Bei einem positiven Bescheid kann anschließend das Baugesuch eingereicht werden.

Allgemeine Bauvorschriften

Seit Juli 2009 gelten neue Teile des polnischen Baurechts, welche die Lage des Hauses auf dem Grundstück regelt:
- 3m Mindestgrenzabstand, wenn in der Wand keine Fenster und Türen vorhanden sind.
- 4m Mindestgrenzabstand, wenn in der Wand Fenster und Türen vorhanden sind.
- 1,5m Mindestgrenzabstand von Gebäudeteilen, wie Dachvorsprünge, Balkone, Terrassen und  
  Treppen.
- Ein Genzabstand von 1,5m ist außerdem möglich, wenn der gültige Bebauungsplan dies zulässt
  oder die Breite des Grundstücks kleiner als 16m ist und die betreffenden Wände keine Fenster
  und Türen haben.
- Garagen und Wirtschaftsgebäude mit max. 5,5 m Länge und 3m Höhe dürfen direkt an der  
  Grenze gebaut werden.

Fördermittel und Hypothekenkredit

Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Fördermittel und Hypothekenkredite in Anspruch zu nehmen:

Beispiel: Regierungsprogramm "Familie im Eigenheim" ("Rodzina na swoim")

Fördert die Finanzierung für einen Hausbau unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören beispielsweise, dass die Baukosten pro m² in bestimmten Verwaltungsbezirken einen durchschnittlichen Wert nicht überschreiten dürfen. Weitere Beispiele sind die Begrenzung der Förderung auf eine bestimmte Nutzfläche oder eine maximale Grenze der Nutzfläche.

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